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Auszüge aus der Satzung:
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche Person auf Antrag erwerben, wenn sie sich durch Unterschrift
zum Statut des Vereins bekennt.
Für Personen unter 14 Jahre ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Erziehungsberechtigten) erforderlich.
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§ 9 Rechte der Mitglieder
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(4) Alle Mitglieder können die vereinseigenen Einrichtungen und Ausrüstungen auf der Grundlage der im Verein
dazu getroffenen Bestimmungen nutzen und den Sport aktiv ausüben.
(5) Alle Mitglieder des Vereins genießen Versicherungsschutz gegen Sportunfälle auf der Grundlage der durch
den Verein abgeschlossenen Unfallversicherungen.
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§ 10 Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben die Pflicht:
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(2) die Interessen des Vereins zu achten und nicht gegen diese zu handeln,
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(4) an den sportlichen Zielstellungen, ..., nach Kräften mitzuwirken. Die in diesem Zusammenhang zu Saisonbeginn
in Abstimmung mit dem Vorstand angesagten Teilnahmen und Verpflichtungen verantwortungsbewusst zu erfüllen.
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Die komplette Satzung, den Aufnahmeantrag und die gültige Beitragsordnung können Sie sich auf dieser Seite
herunterladen. Klicken Sie ganz einfach auf die von Ihnen gewünschte Form und los gehts.
Sollten immer noch Fragen offen sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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